Kosten & Krankenkasse
Festzuschuss und Bonusheft: So viel zahlt die Kasse für Zahnersatz
Gesetzlich Versicherte in Deutschland erhalten für Zahnersatz einen festen Zuschuss ihrer Krankenkasse. Wie hoch er ausfällt, hängt vom Befund, von der Regelversorgung und von Ihrem Bonusheft ab.
Kurz beantwortet
Der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse für Zahnersatz beträgt 60 % der Kosten der Regelversorgung, mit fünf Jahren lückenlos geführtem Bonusheft 70 % und mit zehn Jahren 75 %. Bei geringem Einkommen gibt es den doppelten Festzuschuss. Auch bei DenTeam in Ungarn gilt der Zuschuss in gleicher Höhe, in der Praxis nach vorheriger Prüfung des Plans durch die Kasse.
Kaum ein Thema sorgt bei Zahnersatz für so viele Fragen wie der Zuschuss der Krankenkasse. Das liegt daran, dass die Kasse nicht einen Anteil an Ihrer Rechnung übernimmt, sondern einen festen Betrag, der sich nach dem Befund richtet. Wer das System versteht, kann die eigenen Kosten schon vor der Behandlung gut abschätzen, egal ob in Deutschland oder in einem anderen EU-Land.
Die folgenden Angaben beziehen sich auf die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland (§ 55 SGB V). Stand: Oktober 2026, bitte bestätigen Sie die Angaben bei Ihrer Kasse.
Was ist der befundbezogene Festzuschuss?
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für Zahnersatz befundbezogene Festzuschüsse. Das bedeutet: Maßgeblich ist nicht, welche Versorgung Sie sich am Ende aussuchen, sondern welcher Befund vorliegt, zum Beispiel ein zerstörter Zahn, der eine Krone braucht, oder eine Lücke, die geschlossen werden soll.
Für jeden Befund ist eine sogenannte Regelversorgung festgelegt. Das ist die Versorgung, die nach allgemein anerkanntem Stand der Zahnmedizin medizinisch notwendig, ausreichend und wirtschaftlich ist. Der Festzuschuss ist ein fester Prozentsatz der durchschnittlichen Kosten dieser Regelversorgung. Die konkreten Beträge werden regelmäßig angepasst und unter anderem von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung veröffentlicht.
Wie viel Prozent zahlt die Kasse mit und ohne Bonusheft?
Seit dem 1. Oktober 2020 gelten folgende Stufen:
| Situation | Festzuschuss |
|---|---|
| ohne Bonusheft oder mit Lücken | 60 % der Kosten der Regelversorgung |
| Bonusheft fünf Jahre lückenlos geführt | 70 % der Kosten der Regelversorgung |
| Bonusheft zehn Jahre lückenlos geführt | 75 % der Kosten der Regelversorgung |
| Härtefall bei geringem Einkommen | doppelter Festzuschuss, bis zu den tatsächlichen Kosten der Regelversorgung |
Ein Beispiel ohne konkrete Beträge: Liegen die Kosten der Regelversorgung für Ihren Befund bei 100 Einheiten, zahlt die Kasse ohne Bonusheft 60, mit fünf Jahren Bonusheft 70 und mit zehn Jahren 75 Einheiten. Die Differenz zu Ihrer tatsächlichen Rechnung tragen Sie selbst, sofern keine Zusatzversicherung einspringt.
Wie führen Sie das Bonusheft richtig?
Das Bonusheft dokumentiert, dass Sie regelmäßig zur zahnärztlichen Kontrolle gegangen sind. Lückenlos bedeutet, dass für jedes Kalenderjahr des maßgeblichen Zeitraums eine Vorsorgeuntersuchung eingetragen ist. Diese Punkte sollten Sie beachten:
- Jedes Jahr eintragen lassen: Bringen Sie das Bonusheft zu jeder Kontrolle mit und lassen Sie den Termin mit Stempel und Datum bestätigen.
- Zeitraum zählt rückwärts: Maßgeblich sind die Jahre unmittelbar vor Beginn der Behandlung.
- Verlorenes Heft: Fragen Sie Ihre bisherigen Zahnarztpraxen, ob sie die Untersuchungen nachträglich bestätigen können. Manche Kassen akzeptieren auch andere Nachweise.
- Original aufbewahren: Reichen Sie bei der Kasse eine Kopie ein, wenn das genügt, und bewahren Sie das Original sicher auf.
Ob in Ihrem Fall Ausnahmen gelten, etwa bei einem einzelnen versäumten Jahr, klären Sie bitte direkt mit Ihrer Kasse.
Was bedeutet Regelversorgung, gleichartig und andersartig?
Der Festzuschuss bleibt gleich, unabhängig davon, für welche Versorgung Sie sich entscheiden. Was sich ändert, ist Ihr Eigenanteil:
- Regelversorgung: Sie wählen genau die vorgesehene Versorgung. Ihr Eigenanteil ist die Differenz zwischen Festzuschuss und Kosten.
- Gleichartige Versorgung: Sie wählen eine Versorgung, die die Regelversorgung enthält, aber aufwendiger ist, zum Beispiel eine vollkeramische Krone statt einer Metallkrone. Die Kasse zahlt den Festzuschuss, die Mehrkosten tragen Sie.
- Andersartige Versorgung: Sie wählen eine grundsätzlich andere Lösung, etwa Implantate statt einer Brücke. Auch hier bleibt es beim Festzuschuss für den Befund, die Abrechnung erfolgt aber privat.
Ein häufiges Beispiel betrifft Kronen: Ob Zirkonoxid oder Metallkeramik, der Festzuschuss für den Befund ist derselbe. Welche Unterschiede es zwischen den Materialien gibt, erklärt unser Ratgeber Zirkonkrone oder Metallkeramik.
Gibt es einen Zuschuss für Implantate?
Das Implantat selbst ist grundsätzlich keine Kassenleistung. Ausnahmen gibt es nur in seltenen, gesetzlich festgelegten Fällen (§ 28 Abs. 2 SGB V), etwa bei größeren Kieferdefekten nach Tumoroperationen. Für die Krone oder Brücke auf dem Implantat, die sogenannte Suprakonstruktion, zahlt die Kasse aber den befundbezogenen Festzuschuss. Bei einem fehlenden Zahn kann sich das deutlich auf Ihren Eigenanteil auswirken.
Welche Gesamtkosten bei einem Implantat in Deutschland, Österreich und der Schweiz üblich sind, vergleicht der Beitrag Was kostet ein Zahnimplantat?.
Was gilt bei einer Behandlung in einem anderen EU-Land?
Gesetzlich Versicherte haben nach § 13 Abs. 4 SGB V Anspruch auf Kostenerstattung, wenn sie sich in einem anderen EU-Land behandeln lassen. Der Festzuschuss gilt dabei in gleicher Höhe wie im Inland. Erstattet wird höchstens der Festzuschuss und nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.
In der Praxis verlangen die Kassen, dass Sie den Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn einreichen und die Prüfung abwarten. Erst danach sollte die Behandlung beginnen. Nach der Behandlung reichen Sie Rechnung und Zahlungsnachweis ein. Die einzelnen Schritte beschreibt der Beitrag Heil- und Kostenplan für die Behandlung im Ausland, alle Regeln für Versicherte aus Deutschland finden Sie auf unserer Seite Zuschüsse der deutschen Krankenkassen. Informationen zur Behandlung im EU-Ausland bietet auch der GKV-Spitzenverband.
Da die Preise im Ausland oft niedriger sind, kann der Eigenanteil bei gleichem Festzuschuss deutlich geringer ausfallen. Bei DenTeam kostet zum Beispiel eine Zirkonkrone 290 € und eine Metallkeramikkrone 220 €. Alle Preise finden Sie in der Preisliste.
Was ist mit Zusatzversicherung und Steuer?
Private Krankenversicherung und Zahnzusatzversicherung erstatten nach Tarif. Viele Zusatzversicherungen stocken den Festzuschuss auf einen bestimmten Prozentsatz der Rechnung auf. Reichen Sie den Plan vorab ein und fragen Sie, ob der Tarif Behandlungen im Ausland einschließt.
Steuer: Krankheitskosten, die Sie selbst tragen, können unter Umständen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend gemacht werden, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen. Ob sich das in Ihrem Fall lohnt, besprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Festzuschuss richtet sich nach dem Befund und beträgt 60 % der Kosten der Regelversorgung.
- Mit fünf Jahren lückenlos geführtem Bonusheft steigt er auf 70 %, mit zehn Jahren auf 75 %.
- Bei geringem Einkommen gibt es den doppelten Festzuschuss, höchstens bis zu den Kosten der Regelversorgung.
- Wählen Sie eine aufwendigere Versorgung, bleibt der Festzuschuss gleich, die Mehrkosten tragen Sie.
- Im EU-Ausland gilt der Festzuschuss in gleicher Höhe, in der Praxis nach vorheriger Prüfung des Heil- und Kostenplans.
Häufige Fragen
Ab wann gilt das Bonusheft als lückenlos?
Lückenlos bedeutet, dass in jedem Kalenderjahr des maßgeblichen Zeitraums eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung eingetragen ist. Für 70 % sind das die letzten fünf Jahre vor Behandlungsbeginn, für 75 % die letzten zehn Jahre. Fehlt ein Jahr, kann der Bonus entfallen. Ob es in Ihrem Fall Ausnahmen gibt, klären Sie bitte vor der Behandlung mit Ihrer Krankenkasse.
Wer bekommt den doppelten Festzuschuss?
Die Härtefallregelung gilt für Versicherte, deren Einkommen unter einer regelmäßig neu festgelegten Grenze liegt. Dann zahlt die Kasse den doppelten Festzuschuss, höchstens aber die tatsächlichen Kosten der Regelversorgung. Die aktuellen Grenzen nennt Ihnen Ihre Krankenkasse. Den Antrag stellen Sie zusammen mit dem Heil- und Kostenplan.
Bekomme ich den Festzuschuss auch für eine Zirkonkrone?
Ja. Der Festzuschuss richtet sich nach dem Befund, nicht nach dem Material. Entscheiden Sie sich für eine Zirkonkrone statt der Regelversorgung, zahlt die Kasse denselben Zuschuss, und Sie tragen die Differenz zur Rechnung. Das gilt auch bei einer Behandlung im EU-Ausland, wenn die Kasse den Heil- und Kostenplan vorher geprüft hat.
Kann ich das Bonusheft nachträglich vervollständigen?
Nur wenn die Untersuchungen tatsächlich stattgefunden haben. Haben Sie Kontrollen wahrgenommen, aber das Heft nicht dabeigehabt, können die Praxen den Termin häufig anhand ihrer Unterlagen nachträglich bestätigen. Versäumte Untersuchungen lassen sich dagegen nicht nachholen. Bringen Sie das Bonusheft deshalb zu jeder Kontrolle mit.
Behandlung bei DenTeam
Zahnersatz in Zalaegerszeg
Alle Formen von festem und herausnehmbarem Zahnersatz im Überblick, mit Entscheidungshilfe.
ab 220 ۆberblick aller Versorgungen
Zahnersatz bei DenTeam Kostenlosen Heil- und Kostenplan anfordernDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche zahnärztliche Untersuchung und Beratung.