Heil- und Kostenplan für die Behandlung im Ausland: Schritt für Schritt
So reichen Sie einen Heil- und Kostenplan aus dem Ausland bei Ihrer Kasse ein: Unterlagen, Reihenfolge, Fristen und Regeln für DE, AT und CH.
Barrierefreiheit
Krankenkasse und Versicherung
Gesetzlich Versicherte aus Deutschland, Versicherte der ÖGK und Patienten mit Schweizer Zusatzversicherung: Hier lesen Sie, welche Zuschüsse es bei einer Behandlung in Ungarn gibt, welche Unterlagen Sie brauchen und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen. Stand: Oktober 2026, bitte bei Ihrer Kasse bestätigen.
Kurz beantwortet
Gesetzlich Versicherte in Deutschland erhalten den Festzuschuss für Zahnersatz auch bei Behandlung in Ungarn (EU-Recht, § 13 Abs. 4 SGB V) - Voraussetzung ist ein vorab genehmigter Heil- und Kostenplan. In Österreich erstattet die ÖGK für Kassenleistungen 80 % des Kassentarifs, herausnehmbarer Zahnersatz braucht eine Bewilligung vorab. In der Schweiz übernimmt die Grundversicherung Zahnbehandlungen grundsätzlich nicht; Zusatzversicherungen zahlen je nach Police auch im Ausland.
Deutschland
Für Zahnersatz zahlen die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland einen befundbezogenen Festzuschuss (§ 55 SGB V). Befundbezogen heißt: Der Zuschuss richtet sich nach Ihrem Befund, also etwa danach, wie viele Zähne fehlen oder wie stark ein Zahn zerstört ist, und nicht nach der Versorgung, die Sie wählen. Grundlage ist die sogenannte Regelversorgung, eine einfache, medizinisch ausreichende Lösung für diesen Befund. Seit dem 1. Oktober 2020 beträgt der Festzuschuss 60 % der Kosten der Regelversorgung.
Entscheiden Sie sich für eine aufwendigere Versorgung, zum Beispiel eine Zirkonkrone statt einer Metallkrone, bleibt der Zuschuss gleich hoch. Die Differenz zahlen Sie selbst. Genau hier liegt der Vorteil einer Behandlung bei DenTeam: Der Zuschuss orientiert sich an deutschen Kosten, unsere Preise liegen deutlich darunter. Der Teil, den Sie selbst tragen, wird dadurch oft spürbar kleiner.
Gilt das auch in Ungarn? Ja. Nach § 13 Abs. 4 SGB V können gesetzlich Versicherte Leistungen in einem anderen EU-Staat in Anspruch nehmen und erhalten eine Kostenerstattung. Für Zahnersatz bekommen Sie den Festzuschuss in gleicher Höhe wie im Inland. Erstattet wird höchstens der Festzuschuss und nie mehr als die tatsächlichen Kosten. In der Praxis verlangen die Kassen, dass Sie den Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn einreichen und genehmigen lassen. Ohne diese Genehmigung riskieren Sie, dass die Kasse nichts zahlt.
Implantate sind grundsätzlich keine Kassenleistung; Ausnahmen gibt es nur in seltenen, gesetzlich festgelegten Fällen (§ 28 Abs. 2 SGB V). Für die Krone oder Brücke auf dem Implantat, die Suprakonstruktion, erhalten Sie aber den befundbezogenen Festzuschuss. Was ein Implantat bei uns kostet, steht auf der Seite Zahnimplantate.
Stand: Oktober 2026, bitte bei Ihrer Kasse bestätigen.
Schritt für Schritt
Senden Sie uns über das Anfrageformular eine Beschreibung Ihrer Situation, möglichst mit einem aktuellen Panoramaröntgen. Notieren Sie, seit wann Sie Ihr Bonusheft lückenlos führen.
Wir erstellen kostenlos einen Heil- und Kostenplan nach deutschem Muster mit Befund, geplanter Versorgung und Festpreis. Weicht der Befund bei der Untersuchung vor Ort ab, passen wir den Plan an.
Reichen Sie den Plan zusammen mit Ihrem Bonusheft bei Ihrer Kasse ein, ob AOK, Techniker Krankenkasse (TK), Barmer, DAK oder eine Betriebskrankenkasse. Viele Kassen nehmen Unterlagen auch per App oder Online-Postfach an.
Die Kasse prüft den Plan, lässt ihn bei Bedarf von einem Gutachter bewerten und trägt den Festzuschuss ein. Im Inland ist eine Genehmigung in der Regel ein halbes Jahr gültig. Fragen Sie, welche Frist Ihre Kasse bei einer Behandlung im Ausland ansetzt.
Wir behandeln wie im genehmigten Plan beschrieben. Kronen und Brücken entstehen in unserem Labor meist innerhalb von 5-7 Tagen, bei Implantaten sind es zwei Aufenthalte.
Sie bezahlen die Rechnung bei uns und erhalten Rechnung, Zahlungsbestätigung und Materialnachweis auf Deutsch. Diese Unterlagen reichen Sie zusammen mit dem genehmigten Plan bei Ihrer Kasse ein.
Die Kasse überweist den Festzuschuss auf Ihr Konto, höchstens bis zur Höhe Ihrer tatsächlichen Kosten. Details des Erstattungsverfahrens regelt die Satzung Ihrer Kasse.
Rechenbeispiel
Der Festzuschuss ist immer ein Anteil der Kosten der Regelversorgung für Ihren Befund. Das Beispiel rechnet mit einem angenommenen Betrag von 1.000 € für die Regelversorgung. Dieser Wert dient nur der Veranschaulichung, den tatsächlichen Betrag trägt Ihre Kasse im genehmigten Plan ein.
| Ihr Bonusheft | Zuschuss-Satz | Zuschuss bei angenommenen 1.000 € Regelversorgung |
|---|---|---|
| Keine oder lückenhafte Vorsorge | 60 % | 600 € |
| 5 Jahre lückenlos geführt | 70 % | 700 € |
| 10 Jahre lückenlos geführt | 75 % | 750 € |
| Härtefall (geringes Einkommen) | doppelter Festzuschuss | bis zu 1.000 €, höchstens die tatsächlichen Kosten |
Für das Bonusheft zählt die jährliche Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt, bei Erwachsenen mindestens einmal im Kalenderjahr. Bringen Sie das Heft deshalb zur Einreichung mit.
So ergibt sich Ihr Eigenanteil: Nehmen wir als Beispiel eine dreigliedrige Zirkonbrücke bei DenTeam für 870 €. Ihr Eigenanteil ist dieser Festpreis abzüglich des Festzuschusses, den Ihre Kasse für Ihren Befund genehmigt. Da der Zuschuss nicht davon abhängt, wo Sie sich behandeln lassen, bleibt er gleich, während der Festpreis bei uns niedriger ist als bei einer vergleichbaren Versorgung in Deutschland. Rechnen Sie es im Rechner direkt darunter mit Ihren eigenen Zahlen nach.
Rechner
Stellen Sie Ihre Behandlung aus unseren Festpreisen zusammen und tragen Sie den Festzuschuss aus Ihrem genehmigten Heil- und Kostenplan ein. Die Berechnung erfolgt nur in Ihrem Browser, es werden keine Daten übertragen.
1Behandlung zusammenstellen
2Zuschuss Ihrer Krankenkasse
Den Betrag trägt Ihre Kasse im genehmigten Heil- und Kostenplan ein. Ohne Genehmigung lassen Sie das Feld auf 0.
DenTeam-Festpreis
0 €
abzüglich Festzuschuss
0 €
Ihr voraussichtlicher Eigenanteil
0 €
Unverbindliche Beispielrechnung mit unseren Festpreisen (Stand Oktober 2026). Verbindlich ist Ihr persönlicher Heil- und Kostenplan.
Persönlichen Plan anfordernPrivate Versicherung
Private Krankenversicherung (PKV): Wie viel Ihre PKV für Zahnersatz übernimmt, hängt allein von Ihrem Tarif ab. Viele Tarife erstatten einen festen Prozentsatz der Kosten, manche begrenzen die Leistung in den ersten Versicherungsjahren. Ob Behandlungen im europäischen Ausland eingeschlossen sind, steht in den Versicherungsbedingungen. Reichen Sie unseren Heil- und Kostenplan vor der Behandlung ein und lassen Sie sich die Leistung schriftlich bestätigen.
Beihilfe: Beamtinnen und Beamte fragen am besten vorab bei ihrer Beihilfestelle nach, welche Unterlagen für eine Behandlung im Ausland nötig sind.
Zahnzusatzversicherung zur gesetzlichen Kasse: Sie zahlt in der Regel nach dem Festzuschuss der Kasse einen Teil des verbleibenden Eigenanteils, je nach Tarif. Auch hier gilt: Prüfen Sie vorab, ob der Tarif Behandlungen im Ausland abdeckt, und reichen Sie den Kostenplan ein, bevor Sie anreisen.
Unsere Rechnungen sind auf Deutsch und listen jede Leistung einzeln auf, damit Ihre Versicherung sie prüfen kann.
Wir erstellen den Plan kostenlos nach deutschem Muster, damit Sie ihn vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
Österreich
Seit 2020 sind die neun früheren Gebietskrankenkassen in der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zusammengeschlossen. Selbstständige und Bäuerinnen und Bauern sind bei der SVS versichert, öffentlich Bedienstete sowie Beschäftigte bei Eisenbahn und Bergbau bei der BVAEB. Die Grundregeln sind bei allen drei Trägern ähnlich; in Details wie Zuschüssen und Selbstbehalten kann die Satzung abweichen.
Was ist eine Kassenleistung? Zu den Kassenleistungen beim Zahnarzt gehören unter anderem die konservierende Behandlung (Füllungen, Wurzelbehandlung), Zahnentfernungen, chirurgische Leistungen und herausnehmbarer Zahnersatz in Form einer Kunststoffprothese. Für die Prothese gibt es eine Kostenbeteiligung, und sie braucht vorab eine chefärztliche Bewilligung.
Wie viel wird erstattet? Eine Behandlung bei DenTeam gilt für Ihre Kasse wie eine Behandlung bei einem Wahlarzt. Sie bezahlen die Rechnung zunächst selbst und reichen sie dann ein. Erstattet werden 80 % des Betrags, den die Kasse einem Vertragspartner für dieselbe Leistung bezahlt hätte (§ 131 ASVG). Das ist mit dem Kassentarif gemeint, und es gilt nur für Kassenleistungen. Mehr als die tatsächlichen Kosten bekommen Sie nicht zurück.
Kronen, Brücken und Implantate sind in Österreich in der Regel keine Kassenleistung. Ausnahmen kann es etwa nach Unfällen geben; das regelt die Satzung Ihres Trägers. Für festsitzenden Zahnersatz bleibt meist nur der Weg über eine private Zusatzversicherung, die je nach Vertrag einen Teil der Kosten übernimmt.
Stand: Oktober 2026, bitte bei Ihrer Kasse bestätigen.
Übersicht
| Leistung | Kassenleistung? | Erstattung bei Behandlung in Ungarn |
|---|---|---|
| Füllungen | ja | 80 % des Kassentarifs |
| Wurzelbehandlung | ja | 80 % des Kassentarifs |
| Zahnentfernung, chirurgische Leistungen | ja | 80 % des Kassentarifs |
| Herausnehmbarer Zahnersatz (Kunststoffprothese) | ja, mit Kostenbeteiligung | nach chefärztlicher Bewilligung vorab, anteilig nach Tarif |
| Kronen und Brücken | in der Regel nein | nur über eine Zusatzversicherung, je nach Vertrag |
| Implantate | nein (Ausnahmen laut Satzung) | nur über eine Zusatzversicherung, je nach Vertrag |
Vereinfachte Übersicht, Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die Satzung und die Honorarordnung Ihres Versicherungsträgers.
Schritt für Schritt
Sie erhalten von uns kostenlos einen Kostenvoranschlag mit allen Leistungen.
Bei herausnehmbarem Zahnersatz holen Sie vorab die chefärztliche Bewilligung ein.
Sie lassen sich in Zalaegerszeg behandeln und bezahlen die Rechnung.
Rechnung und Zahlungsnachweis reichen Sie per Post, persönlich oder online bei Ihrem Träger ein.
Die Kasse überweist 80 % des Tarifs für die erstattungsfähigen Leistungen.
Rechenbeispiel: Sie lassen bei uns zwei Füllungen und eine Wurzelbehandlung machen. Die ÖGK prüft, was sie einem Vertragszahnarzt in Österreich für diese Leistungen bezahlt hätte, und erstattet Ihnen davon 80 %. Für eine Zirkonkrone in derselben Rechnung gibt es dagegen keine Erstattung, außer über eine Zusatzversicherung. Mehr zu den Regeln der ÖGK lesen Sie im Ratgeber ÖGK und Zahnbehandlung im EU-Ausland.
Schweiz
Grundversicherung (KVG): Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt Zahnbehandlungen nur ausnahmsweise. Nach Art. 31 KVG zahlt sie, wenn die Behandlung durch eine schwere, nicht vermeidbare Erkrankung des Kausystems oder durch eine schwere Allgemeinerkrankung bedingt ist, sowie nach Unfällen, sofern keine Unfallversicherung zuständig ist. Routinemäßigen Zahnersatz wie Kronen, Brücken, Prothesen oder Implantate bezahlen Sie in der Schweiz grundsätzlich selbst, unabhängig davon, ob Sie sich zu Hause oder im Ausland behandeln lassen. Für geplante Behandlungen im Ausland ist die Grundversicherung zudem nur sehr eingeschränkt zuständig.
Zahnzusatzversicherung (VVG): Ob und wie viel eine Zusatzversicherung zahlt, steht allein in Ihrer Police. Achten Sie auf drei Punkte: den Prozentsatz der Kostenbeteiligung, den jährlichen Höchstbetrag und die Frage, ob Behandlungen im Ausland eingeschlossen sind. Manche Policen haben außerdem Wartefristen für neu abgeschlossene Verträge.
Offerte vorab einreichen: Bevor Sie anreisen, erhalten Sie von uns kostenlos eine Offerte mit allen Positionen und dem Festpreis in Euro. Reichen Sie diese bei Ihrer Zusatzversicherung ein und lassen Sie sich schriftlich bestätigen, welchen Betrag sie übernimmt. So wissen Sie vor der Behandlung, was auf Sie zukommt.
Nachsorge zu Hause: Kontrollen und Zahnreinigung kann Ihr Zahnarzt in der Schweiz übernehmen. Dafür erhalten Sie von uns Befunde, Röntgenbilder und den Materialnachweis. Wie wir die Zusammenarbeit mit Ihrem Zahnarzt zu Hause organisieren, beschreibt die Seite über die Betreuung vor und nach der Behandlung.
Stand: Oktober 2026, bitte bei Ihrer Versicherung bestätigen.
Für Ihre Zusatzversicherung
Für alle Länder
Alle Unterlagen erhalten Sie auf Deutsch und ohne Aufpreis. Damit sind Sie für die Abrechnung mit Kasse oder Versicherung und für die Nachsorge zu Hause vorbereitet:
Download
Die Checkliste fasst zusammen, was Sie vor, während und nach der Behandlung für Ihre Kasse erledigen sollten.
Steuern
Den Eigenanteil an einer Zahnbehandlung können Sie unter Umständen steuerlich geltend machen. Ob sich das in Ihrem Fall auswirkt, hängt von Ihrem Einkommen und Ihren übrigen Ausgaben ab. Bitte fragen Sie dazu Ihre Steuerberatung oder das zuständige Finanzamt beziehungsweise Steueramt.
Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG berücksichtigt werden, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen. Diese hängt vom Einkommen, vom Familienstand und von der Zahl der Kinder ab. Je nach Einzelfall können auch Fahrtkosten zur Behandlung dazugehören. Bewahren Sie Rechnung und Zahlungsnachweis auf.
Auch in Österreich können Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung gelten (§ 34 EStG 1988). Steuerlich wirksam wird nur der Teil, der den einkommensabhängigen Selbstbehalt übersteigt. Erstattungen der Kasse werden abgezogen.
Bei der direkten Bundessteuer sind selbst getragene Krankheitskosten abziehbar, soweit sie 5 % der um bestimmte Abzüge verminderten Einkünfte übersteigen (Art. 33 DBG). Die Kantone regeln den Abzug bei den Kantons- und Gemeindesteuern teils abweichend.
Stand: Oktober 2026, keine Steuerberatung.
Quellen und weiterführende Informationen
FAQ
Ihre Frage ist nicht dabei?
Wir antworten auf Deutsch, telefonisch oder per E-Mail.
+36 70 616 62 74 hello@zahnarztinungarn.org Alle Fragen und AntwortenIn der Praxis ja. Die Kassen verlangen, dass der Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn eingereicht und genehmigt wird. Wer ohne Genehmigung behandelt wird, riskiert, keinen Festzuschuss zu erhalten. Den Plan erstellen wir kostenlos, sodass Sie ihn rechtzeitig vor der Anreise einreichen können.
Mehr erfahrenDas Implantat selbst ist in Deutschland grundsätzlich keine Kassenleistung; Ausnahmen gibt es nur bei seltenen, gesetzlich festgelegten Indikationen. Für die Krone oder Brücke auf dem Implantat erhalten gesetzlich Versicherte aber den befundbezogenen Festzuschuss, auch bei einer Behandlung in Ungarn. In Österreich und der Schweiz sind Implantate in der Regel Privatleistung.
Mehr erfahrenJa. Der Festzuschuss wird im Ausland in gleicher Höhe gewährt wie im Inland, also auch mit den Bonusstufen von 70 % nach fünf und 75 % nach zehn Jahren lückenlos geführtem Bonusheft. Reichen Sie das Heft zusammen mit dem Heil- und Kostenplan ein, damit die Kasse den Bonus berücksichtigt.
Das ist von Kasse zu Kasse verschieden und hängt davon ab, ob ein Gutachter eingeschaltet wird. Reichen Sie den Plan deshalb möglichst früh ein und planen Sie Ihre Anreise erst, wenn die Genehmigung vorliegt. Viele Kassen bieten an, den Plan per App oder Online-Postfach einzureichen, was Zeit spart.
Nein. Erstattet wird höchstens der genehmigte Festzuschuss und nie mehr als die tatsächlichen Kosten. Liegt unser Festpreis für eine Leistung unter dem Zuschuss, zahlt die Kasse nur den Rechnungsbetrag. Ihr Eigenanteil kann dann sehr gering ausfallen.
Ja. Der Festzuschuss richtet sich nach dem Befund, nicht nach der gewählten Versorgung. Wählen Sie zum Beispiel eine Zirkonkrone statt der Regelversorgung, erhalten Sie denselben Zuschuss und zahlen die Differenz selbst. Bei unseren Preisen fällt diese Differenz meist deutlich kleiner aus als in Deutschland.
Mehr erfahrenIn der Regel nicht, denn Kronen und Brücken sind in Österreich meist keine Kassenleistung. Erstattet werden 80 % des Kassentarifs für Kassenleistungen wie Füllungen, Wurzelbehandlungen oder Zahnentfernungen. Für festsitzenden Zahnersatz kann eine private Zusatzversicherung einspringen, je nach Vertrag.
Mehr erfahrenFür fremdsprachige Rechnungen kann der Träger eine Übersetzung verlangen. Unsere Rechnungen stellen wir auf Deutsch aus, mit jeder Leistung einzeln aufgeführt. Eine Übersetzung ist damit in der Regel nicht nötig. Legen Sie zusätzlich den Zahlungsnachweis bei.
Das hängt von Ihrer Police ab. Manche Zahnzusatzversicherungen erstatten Behandlungen im Ausland, andere nur in der Schweiz oder nach vorheriger Zustimmung. Reichen Sie unsere kostenlose Offerte vor der Anreise ein und lassen Sie sich schriftlich bestätigen, welchen Betrag die Versicherung übernimmt.
Mehr erfahrenWir rechnen in Euro ab, auch für Patienten aus der Schweiz. Deutsche und österreichische Kassen erstatten in Euro. Schweizer Zusatzversicherungen rechnen den Betrag nach ihren eigenen Regeln in Franken um; fragen Sie dort nach dem verwendeten Kurs.
Senden Sie uns Ihre Anfrage, mit oder ohne Röntgenbild. Sie erhalten innerhalb eines Werktags einen Festpreisplan auf Deutsch, kostenlos und unverbindlich.