Kosten & Krankenkasse
ÖGK und Zahnbehandlung im EU-Ausland: Was erstattet wird und was nicht
Versicherte der Österreichischen Gesundheitskasse können sich auch in einem anderen EU-Land zahnärztlich behandeln lassen. Erstattet wird aber nur ein Teil, und nur für Leistungen, die auch in Österreich Kassenleistung sind.
Kurz beantwortet
Die ÖGK erstattet bei einer Zahnbehandlung im EU-Ausland 80 % des Betrags, den sie einem Vertragszahnarzt in Österreich gezahlt hätte, und zwar nur für Kassenleistungen wie Füllungen, Wurzelbehandlungen, Zahnentfernungen oder Kunststoffprothesen. Kronen, Brücken und Implantate zahlen Sie in der Regel selbst. DenTeam in Zalaegerszeg stellt Rechnung und Unterlagen für die Einreichung kostenlos aus.
Viele Patientinnen und Patienten aus Österreich lassen sich in Westungarn behandeln, weil die Anreise kurz ist und die Preise niedriger sind. Eine häufige Frage dabei lautet: Was zahlt die ÖGK dazu? Die ehrliche Antwort ist, dass der Zuschuss je nach Behandlung sehr unterschiedlich ausfällt. Bei Füllungen oder einer Kunststoffprothese gibt es einen Teil zurück, bei Kronen und Implantaten in der Regel nichts.
Die folgenden Angaben beziehen sich auf die ÖGK und die gesetzlichen Regeln nach dem ASVG. Für Versicherte der SVS oder der BVAEB gelten ähnliche Grundsätze, Details können abweichen. Stand: Oktober 2026, bitte bestätigen Sie die Angaben bei Ihrem Versicherungsträger.
Was ist die ÖGK, und wer ist dort versichert?
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) entstand 2020 aus dem Zusammenschluss der neun Gebietskrankenkassen. Wer früher bei der Wiener, Steiermärkischen oder Kärntner GKK versichert war, ist heute bei der ÖGK. Daneben gibt es weitere Träger, etwa die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) und die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB). Einen Überblick über die Träger bietet die Sozialversicherung.
Welche Zahnbehandlungen sind Kassenleistung?
Beim Vertragszahnarzt in Österreich übernimmt die ÖGK unter anderem folgende Leistungen:
- Konservierende Behandlung: Füllungen und Wurzelbehandlungen.
- Zahnentfernungen und chirurgische Leistungen.
- Herausnehmbarer Zahnersatz aus Kunststoff, mit Kostenbeteiligung und nach chefärztlicher Bewilligung vorab.
Nicht zu den regulären Kassenleistungen gehören in der Regel:
- Festsitzender Zahnersatz wie Kronen und Brücken.
- Implantate.
- Ästhetische Behandlungen wie Veneers oder Bleaching.
Ausnahmen gibt es zum Beispiel nach Unfällen. Ob in Ihrem Fall eine Sonderregelung greift, regelt die Satzung Ihres Trägers, Auskunft gibt Ihnen auch Ihre Kasse. Aktuelle Informationen zu Zahnleistungen veröffentlicht die Österreichische Gesundheitskasse.
Wie funktioniert die Erstattung bei einer Behandlung im EU-Ausland?
Eine Zahnarztpraxis in einem anderen EU-Land hat keinen Vertrag mit der ÖGK. Für die Erstattung wird sie deshalb wie ein Wahlarzt eingestuft. Das bedeutet: Sie bezahlen die Rechnung zunächst selbst und reichen sie anschließend bei Ihrer Kasse ein. Nach § 131 ASVG erhalten Sie 80 % des Betrags zurück, den die Kasse für dieselbe Leistung einem Vertragspartner in Österreich bezahlt hätte.
Wichtig ist der Bezugspunkt: Die Erstattung richtet sich nach dem Kassentarif, nicht nach dem Rechnungsbetrag. Weil die Tarife für einzelne Leistungen niedrig angesetzt sind, fällt die Rückerstattung oft deutlich geringer aus, als die Rechnung vermuten lässt. Für Leistungen, die keine Kassenleistung sind, gibt es auch im Ausland keine Erstattung.
| Leistung | Kassenleistung bei der ÖGK? | Erstattung bei Behandlung im EU-Ausland |
|---|---|---|
| Füllung, Wurzelbehandlung | ja | 80 % des Kassentarifs |
| Zahnentfernung, chirurgische Leistung | ja | 80 % des Kassentarifs |
| Kunststoffprothese | ja, mit Kostenbeteiligung und Bewilligung | 80 % des Kassentarifs, Bewilligung vorab nötig |
| Krone, Brücke | in der Regel nein | in der Regel keine |
| Implantat | in der Regel nein | in der Regel keine |
| Zusatzversicherung | nach Polizze | nach Polizze, teils auch im Ausland |
Was müssen Sie bei einer Prothese beachten?
Herausnehmbarer Zahnersatz ist der Bereich, in dem die Erstattung für viele Patienten am meisten ausmacht. Hier ist die Reihenfolge entscheidend: Die chefärztliche Bewilligung muss vor der Behandlung vorliegen. Lassen Sie sich deshalb einen Kostenvoranschlag für die Prothese erstellen und reichen Sie ihn bei Ihrer Kasse ein, bevor Sie anreisen.
Ob eine reine Kunststoffprothese oder eine Prothese mit Metallbasis für Sie die passende Lösung ist, hängt von Ihren Zähnen und Ihren Wünschen ab. Zahlt die Kasse nur für die einfachere Ausführung, erhalten Sie in der Regel nur den darauf entfallenden Anteil. Welche Prothesenarten es gibt und wie sie sich unterscheiden, beschreibt die Seite herausnehmbarer Zahnersatz bei DenTeam. Eine Vollprothese pro Kiefer kostet bei uns zum Beispiel 490 €, alle Positionen finden Sie in der Preisliste unter "Vollprothese".
Welche Unterlagen reichen Sie ein?
Nach der Behandlung reichen Sie bei Ihrer Kasse ein:
- Rechnung mit Einzelpositionen, Datum und Angaben zur behandelnden Praxis.
- Zahlungsnachweis, zum Beispiel Überweisungsbeleg oder Kartenbeleg.
- Bewilligung, falls für die Leistung eine Bewilligung vorab nötig war.
- Übersetzung, falls Ihre Kasse sie verlangt. Fragen Sie vorher, ob eine deutschsprachige Rechnung ausreicht.
Viele Kassen bieten die Einreichung auch online an. Bewahren Sie Kopien aller Unterlagen auf. DenTeam stellt Rechnungen und Kassenunterlagen kostenlos aus.
Gilt die Europäische Krankenversicherungskarte?
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) auf der Rückseite der e-card ist für medizinisch notwendige Behandlungen während eines vorübergehenden Aufenthalts gedacht, zum Beispiel im Urlaub. Für eine geplante Zahnbehandlung im Ausland ist sie in der Regel nicht das richtige Instrument. Hier gilt der beschriebene Weg über die Rechnung und die anschließende Rückerstattung.
Lohnt sich eine Zusatzversicherung?
Weil Kronen, Brücken und Implantate in Österreich meist keine Kassenleistung sind, können private Zahnzusatzversicherungen einen Teil der Kosten übernehmen. Ob und in welchem Umfang das auch für Behandlungen im Ausland gilt, regelt die jeweilige Polizze. Reichen Sie den Kostenvoranschlag vorab ein und lassen Sie sich die Übernahme schriftlich bestätigen.
Selbst getragene Krankheitskosten können unter Umständen als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden, soweit sie den Selbstbehalt übersteigen. Ob das in Ihrem Fall zutrifft, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung oder dem Finanzamt.
Wie planen Sie die Behandlung sinnvoll?
Für Patienten aus Österreich kommt es weniger auf den Kassenzuschuss als auf den Gesamtpreis an. Sinnvoll ist deshalb diese Reihenfolge:
- Aktuelles Panoramaröntgen und Befund vom Hauszahnarzt mitnehmen oder zusenden.
- Heil- und Kostenplan anfordern, der Kassenleistungen und Privatleistungen getrennt ausweist.
- Bei Prothesen die Bewilligung beantragen, bei Kronen oder Implantaten die Zusatzversicherung fragen.
- Aufenthalt planen: Die Fahrt dauert aus Graz etwa 1 Std. 55 Min., aus Wien etwa 2 Std. 45 Min. (Richtwerte), Details auf der Seite Anreise.
- Nach der Behandlung Rechnung und Zahlungsnachweis einreichen.
Wie der Heil- und Kostenplan genau aufgebaut sein sollte, erklärt der Beitrag Heil- und Kostenplan für die Behandlung im Ausland. Alle Regeln für Österreich im Überblick finden Sie auf unserer Seite zur ÖGK-Kostenerstattung beim Zahnarzt in Ungarn.
Das Wichtigste in Kürze
- Die ÖGK erstattet bei Behandlung im EU-Ausland 80 % des Kassentarifs, den ein Vertragszahnarzt erhalten hätte.
- Erstattet werden nur Kassenleistungen, etwa Füllungen, Wurzelbehandlungen, Zahnentfernungen und Kunststoffprothesen.
- Kronen, Brücken und Implantate sind in der Regel keine Kassenleistung, Ausnahmen etwa nach Unfällen.
- Für herausnehmbaren Zahnersatz brauchen Sie die chefärztliche Bewilligung vor der Behandlung.
- Einzureichen sind Rechnung, Zahlungsnachweis und gegebenenfalls eine Übersetzung.
Häufige Fragen
Zahlt die ÖGK etwas zu einer Krone im Ausland?
In der Regel nicht. Kronen und Brücken gehören in Österreich nicht zu den regulären Kassenleistungen, deshalb gibt es auch bei einer Behandlung im EU-Ausland keine Rückerstattung. Ausnahmen sind zum Beispiel nach Unfällen möglich. Eine private Zahnzusatzversicherung kann je nach Polizze einen Teil übernehmen. Fragen Sie dort vorab nach und reichen Sie den Kostenvoranschlag ein.
Wie viel bekomme ich für eine Füllung zurück?
Sie erhalten 80 % des Betrags, den die ÖGK einem Vertragszahnarzt für dieselbe Füllung bezahlt hätte. Wie hoch dieser Tarif ist, hängt von der Art der Füllung ab und kann sich ändern. Da sich die Erstattung nach dem Kassentarif und nicht nach Ihrer Rechnung richtet, kann die Rückzahlung niedriger ausfallen als erwartet. Ihre Kasse nennt Ihnen die aktuellen Tarife.
Brauche ich vor der Behandlung eine Genehmigung der ÖGK?
Für Füllungen, Wurzelbehandlungen oder Zahnentfernungen in der Regel nicht. Für herausnehmbaren Zahnersatz ist dagegen eine chefärztliche Bewilligung vorab nötig, auch wenn Sie sich im Ausland behandeln lassen. Ohne Bewilligung riskieren Sie, dass die Kasse nichts erstattet. Reichen Sie den Kostenvoranschlag deshalb rechtzeitig vor der Anreise ein.
Gilt das auch für Versicherte der SVS oder BVAEB?
Die Grundsätze sind ähnlich: Bei einer Behandlung außerhalb des Vertragssystems wird in der Regel ein Teil des Kassentarifs erstattet, und nur für Kassenleistungen. Satzung, Tarife und Bewilligungsregeln können sich aber von der ÖGK unterscheiden. Bitte erkundigen Sie sich deshalb direkt bei Ihrem Versicherungsträger, bevor Sie die Behandlung planen.
Behandlung bei DenTeam
Prothesen in Zalaegerszeg
Voll-, Modellguss- und Geschiebeprothesen aus nickelfreien Materialien.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche zahnärztliche Untersuchung und Beratung.